ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN infpro VERANSTALTUNGEN

Gültig ab 1. Juni 2022

§ 1 Gültigkeit

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Kongressen, Seminaren und Workshops (im Folgenden „Veranstaltung“) und dem Institut für Produktionserhaltung e.V. – infpro (im Folgenden „infpro“) anwendbar. Abweichende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
1.2 Zusätzlich gelten den Veranstaltungsprogrammen beigefügte Hinweise von infpro.
1.3 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform wie auch einer Vereinbarung über die Aufhebung des Erfordernisses der Textform.

§ 2 Teilnahme

2.1 Eine Anmeldung zu Veranstaltungen muss schriftlich bei infpro eingehen. Sie können über Internet, Brief oder E-Mail erfolgen, vorbehaltlich der Bestimmungen des § 3. Sie wird durch unsere schriftliche Bestätigung (Brief oder E-Mail) rechtswirksam.
2.2 Die Teilnahme an gesonderten Veranstaltungen, wie Unternehmens-oder Werksbesichtigungen, die zahlenmäßig begrenzt sind, werden entsprechend der Zeitabfolge berücksichtigt. Ein Teilnahmerecht besteht aber nicht. Infpro behält sich die Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor.

§ 3 Widerrufsrecht

3.1 Der Teilnehmer hat das Recht, binnen 14 Tagen ab Bestätigung des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform (Brief oder E-Mail) gegenüber infpro zu erklären. Bei rechtzeitiger Absendung ist die Frist gewahrt.

§ 4 Veranstaltung

4.1 Der Veranstaltungsort ist im jeweiligen aktuellen Veranstaltungsprogramm angegeben.
4.2 Veranstalter ist infpro, Institut für Produktionserhaltung e.V., Ostergasse 26, D-86577 Sielenbach, Kontakt: info@infpro.org.

§ 5 Leistung

5.1 Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie beinhaltet Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke.
5.2 infpro behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
5.3 Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung eines Referenten oder Hinderung der Teilnahme des Referenten aus Gründen höherer Gewalt oder wegen Störungen am Veranstaltungsort, die eine Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar machen, oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen nicht möglich, so werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als zwei Wochen vor der Veranstaltung.
5.4 Bei Absage aus den unter Ziffer 3 genannten Gründen entfällt der Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie für Arbeitsausfall, es sei denn, diese entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens von infpro. Das Institut wird bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare unternehmen, um Störungen zu beheben oder deren Auswirkungen zu begrenzen.

§ 6 Anreise und Unterbringung

6.1 Anreise und Übernachtungen sind vom Teilnehmer selbst zu organisieren und zu zahlen. Die Anmeldebestätigung und/ oder Veranstaltungshinweise enthalten ggf. Angaben über Übernachtungsmöglichkeiten und eventuelle Vorzugspreise.

§ 7 Fälligkeit, Zahlung und Verzug

7.1 Der Teilnahmebetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Zahlt der Teilnehmer nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht innerhalb der darin genannten Frist, so ist infpro berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen.

§ 8 Stornierung

8.1 Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Danach ist dies ausgeschlossen und der gesamte Teilnahmebetrag ist fällig. Das gilt insbesondere bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag.
8.2 Stornierungen sind schriftlich vorzunehmen und werden erst mit der schriftlichen Bestätigung von infpro gültig. Der Teilnehmer ist jederzeit berechtigt, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Die jeweiligen Teilnahmegebühren und darin eingeschlossenen Leistungen sind im jeweiligen Programm ausgewiesen.
8.3 infpro behält sich vor, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile räumlich und/ oder zeitlich in zumutbarem Umfang zu verlegen, zu ändern oder auch kurzfristig teilweise oder ganz abzusagen. Bei einer kompletten Stornierung (Ausnahme höhere Gewalt) der Veranstaltung werden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet oder wahlweise eine Gutschrift erstellt. Weitere Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von infpro, infprpo-Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von infpro.

§ 9 Urheberrecht

9.1 Die infpro Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt und nur zur persönlichen Verwendung der Teilnehmer ausgerichtet. Jede Video- und Audio-Aufnahmen, Vervielfältigung und Veröffentlichung von Veranstaltungsunterlagen sowie deren Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von infpro zulässig.

§ 10 Haftung

10.1 Etwaige Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten der Vorträge oder Dokumentationen begründen keine Haftung von infpro, es sei denn, dies erfolgt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
10.2 Soweit Veranstaltungen in Räumen oder Grundstücken Dritter stattfinden, haftet infpro gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen oder Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von infpro, infpro-Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Datenschutz

11.1 Alle Daten der Teilnehmer werden vertraulich behandelt und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt. Daten der Teilnehmer werden zum Zwecke der Abrechnung und Leistungserbringung bei infpro gespeichert und nur insoweit zu diesem Zwecke notwendig an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben.

§ 12 Sonstiges

12.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Sielenbach.